Archiv für Juni, 2011
26 Schritte zur BR-Wahl: Schritt 20 Anfertigung der Wahlniederschrift und Benachrichtigung de
Sobald Sie das Wahlergebnis festgestellt haben, müssen Sie als Wahlvorstand eine Wahlniederschrift erstellen, * wenn Sie zwei oder mehr gültige Wahlvorschlagslisten haben (Listenwahl), siehe Muster-Formular 140e. * wenn nur eine gültige Wahlvorschlagsliste haben (Persönlichkeits-/Mehrheitswahl), siehe Muster-Formular 140d. Diese muss vom Vorsitzenden und mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben sein. Die Wahlniederschrift (Original) übergeben sie zusammen mit den Wahlakten dem neu gewählten Betriebsrat auf seiner konstituierenden Sitzung. Der neu gewählte Betriebsrat muss die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufbewahren (§19 WO). Gleichzeitig müssen Sie die neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats sofort offiziell von ihrer Wahl informieren. Siehe Muster-Formular 160a. Eine Benachrichtigung ist nicht erforderlich, wenn ein gewählter Bewerber unmittelbar nach Abschluss der Stimmauszählung gegenüber dem Wahlvorstand erklärt, dass er die Wahl annimmt. Diese Erklärung müssen Sie in der Wahlniederschrift ausdrücklich anführen oder wenn die Erklärung schriftlich abgegeben worden ist, der Wahlniederschrift beifügen.
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Hinweis: Bei der Durchführung der Stimmabgabe am Wahltag und der Stimmauszählung können Sie als Wahlvorstand, durch Beschluss, Wahlhelfer heranziehen (§ 1 Abs. 2 S. 2 WO). Wahlhelfer können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer sein. Den Einsatz und die Personen der Wahlhelfer bestimmen Sie als Wahlvorstand. Den Wahlhelfern muss der Arbeitgeber ebenfalls den Lohn bzw. das Gehalt ohne Minderung fortzahlen. Die Auszählung muss unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe erfolgen (§§ 13,14, 21 WO). Wenn mehrere gültige Wahlvorschlagslisten bei ihnen eingereicht wurden, müssen Sie zunächst feststellen, wie viele gültige Stimmen auf welche Wahlvorschlagsliste entfallen. Beachten Sie folgende Grundsätze: * Die Auszählung muss unverzüglich nach Schließung der Wahllokale erfolgen. * Die Stimmauszählung muss durch den gesamten Wahlvorstand erfolgen. * Wurde in mehreren Wahllokalen gewählt, so müssen alle Wahlurnen in ein Wahllokal gebracht werden. * Die Auszählung kann erst dann beginnen, wenn der gesamte Wahlvorstand anwesend ist. Gehen Sie bei der Auszählung der Stimmen folgendermaßen vor: * Wenn Sie zwei oder mehrere Wahlvorschlagslisten haben und somit Listenwahl durchführen müssen, verwenden Sie bitte die Checkliste Muster-Formular 140f. * Wenn sie nur eine Wahlvorschlagsliste vorliegen haben und damit Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) durchzuführen ist, verwenden Sie bitte die Checkliste Muster-Formular 140g. Stimmzettel sind ungültig, wenn * diese nicht in einem Wahlumschlag …
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26 Schritte zur BR-Wahl: Schritt 16 Die Stimmabgabe am Wahltag
Termin! Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats liegen (§ 3 Abs. 1 S. 3 WO). Am Wahltag haben Sie als Wahlvorstand den Wahlvorgang zu leiten und zu überwachen. Benutzen Sie zur Vorbereitung der Betriebsratswahl die Checkliste Muster-Formular 140a. Das erledigen Sie folgendermaßen: * Achten Sie darauf, dass immer zwei stimmberechtigte Wahlvorstandsmitglieder im Wahlraum anwesend sind oder ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied und ein Wahlhelfer (§ 12 Abs. 2 WO). * Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel und einen Wahlumschlag (§ 11 Abs. 1 S. 2 WO). Achten Sie bei der Stimmabgabe darauf, dass jeder Wahlberechtigte geheim wählen kann und dies auch macht. * Muster-Formular 140b Stimmzettel für die Betriebsratswahl (Mehrheitswahl) * Muster-Formular 140c Stimmzettel für die Betriebsratswahl (Listenwahl) * Durch das Ankreuzen auf dem Stimmzettel ist die Wahl faktisch vollzogen. * Die Wähler stecken den angekreuzten Stimmzettel in den Wahlumschlag und begeben sich zur Wahlurne. Dort nennen sie ihren Namen. Das Wahlvorstandsmitglied oder der Wahlhelfer prüft in der Wählerliste nach, ob der jeweilige Arbeitnehmer wahlberechtigt ist. Der Name wird in der Wählerliste abgehakt. Erst dann dürfen die Wähler den Wahlumschlag in die Urne werfen. Ein Wahlvorstandmitglied hat dabei den Einwurf in die Urne zu überwachen. * Die Wahlurne darf selbst dann nicht unbeaufsichtigt sein, wenn keine Wähler im Wahlraum sind …
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Tipp: Wir empfehlen Ihnen, einen Drucker und einen PC mit unserer Software im Wahllokal zu installieren. Wichtig: Erfassen Sie in der Software rechtzeitig vor der Stimmauszählung die Listen und die Kandidaten. Dies spart Zeit und Ärger bei der Auszählung. Nachdem Sie festgestellt haben, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschlagslisten entfallen sind, müssen sie jetzt ermitteln, * wie die Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten verteilt werden müssen, * welche Bewerber dabei einen Betriebsratssitz erhalten, * ob das Geschlecht in der Minderheit ausreichend berücksichtigt worden ist. Zur Berechnung des Wahlergebnisses bei Listenwahl von Hand verwenden Sie bitte die Checkliste Muster-Formular 140f. Wenn sie nur eine gültige Wahlvorschlagsliste vorliegen haben und deshalb Personenwahl (Mehrheitswahl) durchführen, verwenden Sie bitte die Checkliste Muster-Formular 140g. Tipp: Üben Sie vorher! Gut gemeinter Rat: Benutzen Sie zur Ermittlung des Wahlergebnisses, der Sitzverteilung etc. die Funktion “Stimmauszählung” in der Software “Wahlhelfer” (www.betriebsratswahl.de)
Briten stimmen über Wahlsystem ab
Die britischen Liberaldemokraten unter Chef Nick Clegg wollen das Mehrheitswahl-Prinzip kippen, in einem Referendum entscheiden die Briten heute darüber. Umfragen zufolge ist jedoch die Mehrheit der Bevölkerung gegen eine solche Reform. Clegg erklärte: “Ich hoffe, dass an einem so wichtigen Tag wie heute, viele Menschen an dem Referendum über unser Wahlsystem teilnehmen, um unsere Politik besser und fairer zu machen. … de.euronews.net
26 Schritte zur BR-Wahl: Schritt 13 Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen
Damit Sie die Wahl richtig durchführen können, müssen Sie als Wahlvorstand jetzt dafür sorgen, dass: * Wahllokale, Wahlkabinen, Wahlurnen und Stimmzettel vorhanden sind * alle Wahlzeiten bekannt sind * alle Unterlagen vorhanden sind * jeder Wähler unbeobachtet und unbeeinflussbar wählen kann * Sie als Wahlvorstand bei der Abwicklung der Stimmabgabe und der Stimmauszählung durch Wahlhelfer unterstützt werden (§ 12 Abs. 2 WO). Zur organisatorischen Vorbereitung nutzen Sie die Checkliste Muster-Formular 140a. Wahlraum (Wahllokal) Sie als Wahlvorstand entscheiden, wie viele Wahlräume erforderlich sind. Jeder Wahlberechtigte muss ohne besonderen Aufwand das Wahllokal erreichen können. Der Wahlraum muss so gestaltet sein, dass eine geheime, demokratische Wahl möglich ist. Eine Wahl durch öffentliche Abstimmung in einer Betriebsversammlung ist unzulässig. Wahlurne Die Wahlurnen müssen so beschaffen sein, dass an den Stimmzetteln nicht manipuliert werden kann. Die Stimmzettel dürfen nicht entnommen werden können, ohne dass die Wahlurne geöffnet werden muss. Wird über mehrere Tage gewählt, müssen die Wahlurnen in einem verschlossenen Raum untergebracht werden, zu dem während der Dauer der Wahl nur Wahlvorstandsmitglieder Zutritt haben. Stimmzettel Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln in den hierfür bestimmten Wahlumschlägen (§ 11Abs.1 WO). Die Stimmabgabe muss geheim erfolgen (§12 Abs. 1 WO). Der Wahlumschlag gehört in eine Wahlurne (§12 Abs. 1 WO). Wenn …
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